Mobilfunkstandorte

Häufig gestellte Fragen zu Mobilfunkstandorten

Wer informiert über bestehende Mobilfunk-standorte?
Die Bundesnetzagentur (früher: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) stellt Kommunen für ihre Planung eine vollständige Datenbank aller Standorte mit Funkanlagen einschließlich des Mobilfunks zur Verfügung. Über diese Datenbank (Link Iconwww.bundesnetzagentur.de) können alle relevanten Angaben zu den Funkanlagen im Zuständigkeitsbereich der Kommune, einschließlich der Bescheinigung für den Betrieb, eingesehen werden. Die Daten unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes.

Nach welchen Kriterien werden Standorte ausgewählt?
Entscheidend für Antennenstandorte ist in erster Linie die funktechnische Eignung des Standortes. Die wirtschaftliche Realisierbarkeit – bezogen auf Standortmiete, Aufbau- und Anschlusskosten – spielt darüber hinaus eine wesentliche Rolle.

Was sagen die Grenzwerte aus?
Die gültigen gesetzlichen Grenzwerte zu elektromagnetischen Feldern sind in der „26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (26. BlmSchV) festgelegt (gültig seit 01.01.1997). Für den Hochfrequenzbereich (Mobilfunk) entsprechen diese Grenzwerte den Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) vom April 1998 und der „Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 GHz) (1999/519/EG)“.

UMTS: Was sind UHS Anlagen?
UHS (Ultra High Sites) sind UMTS-Basisstationen auf hohen Standorten wie Fernsehtürmen und Industrieschornsteinen. Durch UHS kann E-Plus mehr Fläche mit weniger UMTS-Basisstationen versorgen. Eine UHS ersetzt im Durchschnitt sechs bis acht herkömmliche UMTS-Basisstationen. Durch UHS war und ist o2 in der Lage, sehr schnell weite Teile der Bevölkerung mit UMTS zu versorgen und damit UMTS-basierten Diensten den Weg zu bereiten. An hohen Standorten werden mehrere Antennen zu einem Schirm gebündelt (man spricht auch von „Schirmzellen“). Dieser Schirm sorgt mit einer deutlich größeren Anzahl von einzelnen Sektoren in seinem Umkreis für hohe Funkleistung. Wie ein Schirm überspannen die UHS somit ein großes Gebiet und liefern von einem einzigen Standort aus eine leistungsfähige Netzversorgung für UMTS-Nutzer. Diese Technik ist für den Ausbau des GSM-Netzes grundsätzlich nicht geeignet. Der Netzaufbau mit UHS ermöglicht o2 einen flexiblen und schnellen Aufbau – angepasst an die Bedürfnisse der Kunden und die Markterfordernisse.

Was bedeuten Vorsorgegrenzwerte?
In einigen Staaten wurden zusätzlich regional gültige Vorsorgewerte erlassen. So gilt z. B. in der Schweiz ein Vorsorgewert für bestimmte „sensible Regionen“, der zehnfach höhere Sicherheitsabstände als in der ICNIRP-Empfehlung vorgeschlagen vorsieht. Dieser politisch begründete Vorsorgewert wird auch in Deutschland häufig in Forderungskatalogen genannt. In Belgien gilt ein Vorsorgewert, der die ICNIRP-Empfehlungen zweifach verschärft. Generell lässt sich sagen, dass Vorsorgewerte oder strengere Grenzwerte zu keiner wissenschaftlich nachvollziehbaren Verbesserung des Gesundheitsschutzes geführt haben, wohl aber zu einer stärkeren Verunsicherung der Bevölkerung. Übrigens: Bereits in den Grenzwertempfehlungen der ICNIRP sind unter dem Gesichtspunkt der Vorsorge hohe Sicherheitsreserven enthalten.

Was ändert sich durch UMTS?
Da die Leistungen der neuen UMTS-Handys (Universal Mobile Telecommunications System) mit denen der heute gebräuchlichen E-Netz Handys vergleichbar sind, werden durch die neuen Anwendungen wie Videotelefonie oder Videodownload keine stärkeren elektromagnetische Felder erzeugt. Zudem arbeitet die automatische Leistungssteuerung der UMTS-Handys noch sensibler als im GSM-Netz.

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